FAQ - Häufige Fragen

Häufige Fragen - Aupairs

Welche Aufgaben übernimmt ein Au-pair?

Betreuung der Kinder:

  • Waschen
  • Baden
  • Ankleiden
  • Füttern
  • Spazieren gehen
  • Vorlesen
  • Beaufsichtigen
  • zur Schule oder zum Kindergarten bringen

Unterstützung im Haushalt:

  • Aufräumen
  • Essenszubereitung
  • leichte Gartenarbeit
  • Betreuung von Haustieren
  • Reinigungsarbeiten

Zuletzt aktualisiert am 2015-07-06 von Markus Fischer - Agentur von Rabenstein.

Warum ein Vermittler?

Dir steht unsere Hilfe und langjährige Erfahrung während des gesamten Au-pair Aufenthaltes zur Verfügung.

Wir sind RAL-Gütezeichen zertifiziert.

Schließlich stellen wir Dir eine Liste mit Kontakten in der Nähe zur Verfügung und bieten Städtereisen an.

Zuletzt aktualisiert am 2015-07-06 von Markus Fischer - Agentur von Rabenstein.

Visum

Ohne Au-pair Visum darf ein Au-pair aus einem Drittland in Deutschland nicht beschäftigt werden. Illegal beschäftigte Au-pairs können ausgewiesen werden.

Bei Problemen gibt es in einem solchen Fall keine Unterstützung durch die Au-pair Agentur.

Zuletzt aktualisiert am 2015-07-06 von Markus Fischer - Agentur von Rabenstein.

Taschengeld

Dir steht ein Taschengeld von monatlich 280 EURO zu. Dieses darf während Deine Urlaubs – 2 Werktage je Aufenthaltsmonat - nicht anteilmäßig gekürzt werden, muss also durchgezahlt werden. Hinzu kommt ein Zuschuss von 70 EUR je Monat für den Sprachkurs.

Zuletzt aktualisiert am 2023-06-14 von Hambloch.

Versicherungen

Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls sind Deine Gasteltern verpflichtet, alle anfallenden Kosten für Deine medizinische Behandlung zu übernehmen.

Zuletzt aktualisiert am 2015-07-06 von Svenja Fischer - Agentur von Rabenstein.

Führerschein

Grundsätzlich werden im Ausland ausgestellte Führerscheine hierzulande akzeptiert. Allerdings besteht nach 6 Monaten eine Registrierungspflicht beim Straßenverkehrsamt. Dort werden die Führerscheininhaber dann je nach Alter, Fahrpraxis und Herkunftsland mit unterschiedlichen neuen Dokumenten ausgestattet.

Zuletzt aktualisiert am 2015-07-06 von Markus Fischer - Agentur von Rabenstein.

bezahlter Urlaub

  • bei 12-monatigem Aufenthalt: 4 Wochen
  • bei kürzerer Beschäftigung: je vollem Beschäftigungsmonat 2 Werktage

Samstage sind Werktage. Fährt das Au-pair mit der Familie in Urlaub und übernimmt in geringem Umfang die Kinderbetreuung als Ausgleich für die Reisekosten, kann die Urlaubsreise als Urlaubszeit des Au-pairs angerechnet werden. Hierzu ist eine einvernehmliche Absprache zu treffen

Zuletzt aktualisiert am 2015-07-06 von Markus Fischer - Agentur von Rabenstein.

Kündigung

Falls das Au-pair Verhältnis aufgelöst wird, haben beide Parteien eine Kündigungsfrist von 14 Tagen einzuhalten, in denen alle Pflichten und Rechte weiter gelten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Zuletzt aktualisiert am 2015-07-06 von Markus Fischer - Agentur von Rabenstein.