Häufige Fragen - Aupairs
Welche Aufgaben übernimmt ein Au-pair?
Betreuung der Kinder:
- Waschen
- Baden
- Ankleiden
- Füttern
- Spazieren gehen
- Vorlesen
- Beaufsichtigen
- zur Schule oder zum Kindergarten bringen
Unterstützung im Haushalt:
- Aufräumen
- Essenszubereitung
- leichte Gartenarbeit
- Betreuung von Haustieren
- Reinigungsarbeiten
Zuletzt aktualisiert am 2015-07-06 von Markus Fischer - Agentur von Rabenstein.
Warum ein Vermittler?
Dir steht unsere Hilfe und langjährige Erfahrung während des gesamten Au-pair Aufenthaltes zur Verfügung.
Wir sind RAL-Gütezeichen zertifiziert.
Schließlich stellen wir Dir eine Liste mit Kontakten in der Nähe zur Verfügung und bieten Städtereisen an.
Zuletzt aktualisiert am 2015-07-06 von Markus Fischer - Agentur von Rabenstein.
Visum
Ohne Au-pair Visum darf ein Au-pair aus einem Drittland in Deutschland nicht beschäftigt werden. Illegal beschäftigte Au-pairs können ausgewiesen werden.
Bei Problemen gibt es in einem solchen Fall keine Unterstützung durch die Au-pair Agentur.
Zuletzt aktualisiert am 2015-07-06 von Markus Fischer - Agentur von Rabenstein.
Taschengeld
Dir steht ein Taschengeld von monatlich 280 EURO zu. Dieses darf während Deine Urlaubs – 2 Werktage je Aufenthaltsmonat - nicht anteilmäßig gekürzt werden, muss also durchgezahlt werden. Hinzu kommt ein Zuschuss von 70 EUR je Monat für den Sprachkurs.
Zuletzt aktualisiert am 2023-06-14 von Hambloch.
Versicherungen
Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls sind Deine Gasteltern verpflichtet, alle anfallenden Kosten für Deine medizinische Behandlung zu übernehmen.
Zuletzt aktualisiert am 2015-07-06 von Svenja Fischer - Agentur von Rabenstein.
Führerschein
Grundsätzlich werden im Ausland ausgestellte Führerscheine hierzulande akzeptiert. Allerdings besteht nach 6 Monaten eine Registrierungspflicht beim Straßenverkehrsamt. Dort werden die Führerscheininhaber dann je nach Alter, Fahrpraxis und Herkunftsland mit unterschiedlichen neuen Dokumenten ausgestattet.
Zuletzt aktualisiert am 2015-07-06 von Markus Fischer - Agentur von Rabenstein.
bezahlter Urlaub
- bei 12-monatigem Aufenthalt: 4 Wochen
- bei kürzerer Beschäftigung: je vollem Beschäftigungsmonat 2 Werktage
Samstage sind Werktage. Fährt das Au-pair mit der Familie in Urlaub und übernimmt in geringem Umfang die Kinderbetreuung als Ausgleich für die Reisekosten, kann die Urlaubsreise als Urlaubszeit des Au-pairs angerechnet werden. Hierzu ist eine einvernehmliche Absprache zu treffen
Zuletzt aktualisiert am 2015-07-06 von Markus Fischer - Agentur von Rabenstein.
Kündigung
Falls das Au-pair Verhältnis aufgelöst wird, haben beide Parteien eine Kündigungsfrist von 14 Tagen einzuhalten, in denen alle Pflichten und Rechte weiter gelten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am 2015-07-06 von Markus Fischer - Agentur von Rabenstein.