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Kosten und Gebühren für Gasteltern |
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Einleitung Die Au-pair Vermittlung Hambloch hat zum Ziel, deutsche Familien mit jungen Menschen aus dem Ausland zur Begründung eines Au-pair Verhältnisses in Kontakt zu bringen. Partneragenturen im Ausland suchen Au-pairs und ermitteln deren Eignung, bei Ihnen als Familienmitglied zu leben. Dazu werden Befragungen durchgeführt und über Befähigungen, Gesundheit und Sprachkenntnissen Zeugnisse angefordert. Ihnen, der Gastfamilie, stelle ich ausführliche Bewerbungsunterlagen des Au-pairs und meine langjährige Erfahrung zur Verfügung, außerdem Informationen über Versicherungen, Visummodalitäten, eine Telefonkontaktliste für Ihr Au-pair, sowie die Betreuung während des gesamten Aufenthalts. Diese Gebührenaufstellung ist Teil der Vertragsbedingungen zwischen der Gastfamilie und der Au-pair Vermittlung.
A. Vermittlungsgebühr (alle Preisangaben incl. ges. MwSt.) Wenn Sie sich entschlossen haben, mich mit der Vermittlung eines Au-pairs zu beauftragen, füllen Sie das entsprechende Antragsformular aus und schicken die Unterlagen vollständig und unterschrieben an die Agentur zurück. Nachdem Sie von mir einen Vermittlungsvorschlag bekommen und diesen akzeptiert haben, schicken Sie bitte die unterschriebene Annahmebestätigung an die Agentur zurück Die Vermittlungsgebühr beträgt bei einem Aufenthalt des Au-pairs ab 10 Monaten 380 EURO, zahlbar nach dem Sie den Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Au-pair unterschrieben haben. Eine vorherige Anzahlung wird nicht verlangt. Sollte ich mehrere Kalendertage nach Absendung des Vermittlungsvorschlags die Annahmebestätigung von Ihnen nicht bekommen haben, unterstelle ich, dass Sie einen weiteren Vorschlag wünschen und werde das Au-pair an eine andere Gastfamilie vermitteln. B. Kürzere Au-pair Aufenthalte Die Möglichkeit besteht, ein Au-pair für kürzer als 10 Monate aufzunehmen. Aufenthalte von weniger als 6 Monaten sind, ausgenommen bei Au-pairs, welche die Familien wechseln müssen, nicht möglich. Für den kürzest möglichen Au-pair Aufenthalt beläuft sich die Vermittlungsgebühr auf 280 EURO. Für jeden weiteren begonnenen Monat steigen dann die Gebühren um monatlich 25 EURO, bis zum Höchstbetrag von 380 EURO für 10-12 Monate. C. Kündigung des Vermittlungsauftrags Kündigen Sie den Vermittlungsvertrag, nachdem das Au-pair das Visum bei der Deutschen Botschaft beantragt hat oder der Au- Vertrag vom Au-pair unterschrieben wurde, wird die Gebühr für Mindestaufenthalte - 280 EURO - fällig. D. Unerwartete vorzeitige Abreise Ihres Au-pairs Muss Ihr Au-pair aus irgendwelchen Gründen ihre Familie früher als vereinbart verlassen, erstatte ich für jeden ausgefallenen vollen Monat - gerechnet ab dem 10. Monat - 25 EURO, maximal jedoch 150 EURO. 230 EURO werden in jedem Fall einbehalten - nicht erstattet - s. Punkt B und C. Sie müssen uns eine Kopie der amtli-chen Abmeldebescheinigung zuschicken. Eine anteilige Rückerstattung erfolgt nicht, wenn die Gastfamilie die Rahmenbedingungen für einen Au-pair Aufenthalt nicht stellt. Das Au-pair Verhältnis kann nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Alle Vertragsbedingungen gelten in dieser Zeit zum Schutz von Au-pair und Gastfamilie weiter. |
E. Was ist Ihre Empfehlung wert? Findet durch Ihre Empfehlung ein weiteres Au-pair eine Gastfamilie, für die ich bisher noch nicht tätig war, ermäßigt sich die Vermittlungsgebühr bei Ihrem nächsten Auftrag um 15 EURO. Auf dem „Auftrag zur Vermittlung„ der neuen Gastfamilie müssen Sie dazu als Fürsprecher genannt sein.
F. Unfall,- Kranken- und Haftpflichtversicherung Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls sind Sie verpflichtet alle anfallenden Kosten für medizinische Behandlungen Ihres Au-pairs zu übernehmen. Es ist daher dringend geboten, dass Sie für Ihr Au-pair für die Dauer des Aufenthaltes in Ihrer Familie eine Au-pair Versicherung abschließen. Die monatliche Gebühr beträgt zurzeit ab 23 EURO für eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Das Anmeldeformular wird Ihnen kurz vor der Einreise Ihres Au-pairs zugeschickt.
G. Behörden fordern auch Gebühren Das Ausländeramt verlangt für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Gebühren in Höhe von ca. 40 EURO. Diese Kosten sind von den Gasteltern zu tragen.
H. Sprachkurs / Monatskarten für Bus/Bahn Die Gastfamilie zahlt die Kosten für einen Sprachkurs. Es wird ein Volkshochschulkurs angenommen, der etwa 127 EURO/Kurs (Köln, 2007) kostet. Möchte das Au-pair einen anderen Kurs besuchen, zahlt die Gastfamilie höchstens anteilig die ortsüblichen Gebühren eines VHS Kurses. Es muessen 2 Kurse in 12 Monaten bezahlt werden. Um dem Au-pair die Teilnahme am Sprachkurs und an kulturellen Veranstaltungen zu ermöglichen, müssen Sie eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr stellen. Kosten: ca. 11,40 EURO je Monat (Juniorticket im Abo, Köln, 2007).
I. Taschengeld Dem Au-pair steht ein Taschengeld in Höhe von 260 EURO zu. Dieses darf während des Urlaubs Ihres Au-pairs - 2-4 Wochen, je nach Aufenthaltsdauer - nicht anteilmäßig gekürzt werden, muss also durchgezahlt werden.
J. Anreise Die Kosten für An- und Abreise trägt das Au-pair, selbst. Bei Umvermittlungen - das Au-pair verlässt eine andere Gastfamilie - zahlt die neue Gastfamilie die Anreise innerhalb Deutschlands.
K. Kosten für ein Au-pair für 12 Monate (Beispielsrechnung):
L. Steuervorteil Ausgaben, die der Kinderbetreuung dienen können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Über den für Sie dabei entstehenden Vorteil informiert Sie ihr Steuerberater.
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