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Au-pair Info für Gasteltern Inhalte entstammen im wesentlichen dem Infoblatt der Bundesanstalt für Arbeit |
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Was bedeutet Au-pair? Junge Menschen aus der ganzen Welt bekommen die Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit in einer deutschen Familie zu leben. Dabei sollen sie keine bezahlte Haushaltshilfe sein, sondern ein gleichberechtigtes Familienmitglied auf Zeit - also eine große Schwester, ein großer Bruder für die anderen Kinder - sein. Zu ihren Aufgaben gehören leichte Hausarbeit und vor allem die Betreuung der jüngeren „Geschwister". Nicht nur Familien mit „zwei Elternteilen", sondern auch allein Erziehende können ein Au-pair aufnehmen, wenn alle sonstigen Rahmenbedingungen erfüllt sind. Beim Leben in einer deutschen Familie können Au-pairs ihre Sprachkenntnisse verbessern und vertiefen, wozu auch der begleitende Unterricht in einer Sprachschule dient. Vor allem aber lernt das Au-pair das tägliche Leben in einer deutschen Familie und unser Land kennen. Voraussetzungen, die Au-pairs erfüllen:
Das können Gasteltern erwarten:
Beschäftigungsverhältnis Bislang begründet ein Au-pair Verhältnis auch ein Beschäftigungsverhältnis, welches theoretisch sozialversicherungspflichtig ist. Darauf wird an verschiedenen Stellen bereits seit 1969 hingewiesen - zuletzt in einem Rundschreiben vom November 2000 der Versicherungsträger an die Landesarbeitsämter. Tatsächlich nehmen die Versicherungsträger Au-pairs aber nicht in die Pflicht.
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Was erwartet das Au-pair?
Führerschein Grundsätzlich werden im Ausland ausgestellte Führerscheine hierzulande akzeptiert. Allerdings besteht nach 6 Monaten eine Registrierungspflicht beim Straßenverkehrsamt. Dort werden die Führerscheininhaber dann je nach Alter, Fahrpraxis und Herkunftsland mit unterschiedlichen neuen Dokumenten ausgestattet. Wie lange müssen wir auf ein Au-pair warten? Bei Angehörigen von visumpflichtigen Staaten wegen der langen Bearbeitungszeiten für das Visum ca. 2 Monate nach erfolgter Einladung. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, den Vorgang zu beschleunigen. Eine Umvermittlung steht unter Umständen sofort zur Verfügung. Ausführliche Informationen und Hilfestellung bieten wir Ihnen ohnehin an. Gewisse Wartezeiten müssen bei Ihrer Zeitplanung berücksichtigt werden. Wozu ein Visum für Au-pairs aus Drittländern? Ohne Au-pair Visum darf ein Au-pair aus einem Drittland in Deutschland nicht beschäftigt werden. Illegal beschäftigte Au-pairs können ausgewiesen werden. Bei Problemen gibt es in einem solchen Fall keine Unterstützung durch die Au-pair Agentur. Warum einen Vermittler? Abgesehen davon, dass Sie viel Zeit sparen, wir durch Befragung vieler in Frage kommender junger Leute am ehesten jemanden finden, der Ihren Vorstellungen entspricht und Ihnen stets unsere Erfahrung und Hilfe zur Verfügung steht, ist eine besondere Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit notwendig, um Au-pairs aus Drittländern zu vermitteln und einzuladen. Außerdem stellt Ihnen die Agentur eine Kontaktliste für Ihr Au-pair zur Verfügung.
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