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Au-pairs sind ausländische junge Menschen, die
durch den Aufenthalt in Österreich ihre Deutsch-kenntnisse vertiefen und
das österreichische Kultur- und Gesellschaftsleben kennen lernen möchten.
Die
Gastfamilie:
(Voraussetzungen für die Beschäftigung)
Vom
zuständigen
Arbeitsmarktservice ist eine
"Anzeigenbestätigung" einzuholen die binnen zwei Wochen ausgestellt wird,
wenn das Au-pair
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nicht jünger als 18 Jahre
und nicht älter als 28 Jahre alt ist,
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durch in Österreich zur
Vermittlung von Au-pair-Kräften berechtigte
private ArbeitsvermittlerInnen
vermittelt wurde oder der Kontakt durch die Gastfamilie selbst
hergestellt wurde,
eine Tätigkeit ausgeübt
wird, die hinsichtlich der gegenseitigen Rechte und Pflichten im
Aupair-Verhältnis dem beim
Arbeitsmarktservice
aufliegenden
Au-Pair-Mustervertrag
entspricht.
Beschäftigungsdauer
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Die Anzeigenbestätigung
wird höchstens für einen Zeitraum von sechs Monaten ausgestellt.
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Soll das Au-pair länger
als sechs Monate beschäftigt werden, muss eine neue Anzeigenbestätigung
und eine neue Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden.
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Die Beschäftigung der
Aupair-Kraft darf die höchstzulässige Gesamtdauer von einem Jahr
innerhalb der letzten fünf Jahre vor Einbringung der Anzeige nicht
überschreiten.
mitzubringende
Dokumente:
Das Au-pair:
(Aufenthaltsrecht)
Das Aufenthaltsrecht muss vom Au-pair bei der
zuständigen Behörde im Ausland
beantragt werden.
mitzubringende Dokumente:
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Anzeigebestätigung des
Arbeitsmarktservice
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notariell beglaubigte
Verpflichtungserklärung der
Gastfamilie
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Neu: ein
polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland
Hinweis:
Eine Verpflichtungserklärung
ist nicht erforderlich, wenn die Au-pairs aus Australien, Japan, Kanada,
Neuseeland, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, oder USA kommen. |
Rechte und Pflichten der Gastfamilie
Bewerberinnen-Galerie
Bewerbungsbogen der Gastfamilie,
Vermittlungsauftrag, Kosten
Au-pair-Vertrag
Verpflichtungserklärung
Anzeige eines Au-pair Verhältnis
Der
Vermittlungsablauf im Schnellüberblick
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Die Gastfamilie schickt den Bewerbungsbogen
und den Vermittlungsauftrag an uns.
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Wir schlagen Bewerberinnen vor.
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Ist der Au-pair Vertrag mit der passenden
Kandidatin geschlossen, wird die Vermittlungsgebühr fällig.
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Mit den Unterlagen "Au-pair Vertrag" und
"Anzeige des Au-pair Verhältnis" holt die Familie beim zuständigen AMS
die Anzeigenbestätigung ein.
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Die Familie schickt über uns die
Anzeigenbestätigung und gegebenenfalls eine notariell beglaubigte
Verpflichtungserklärung an das Au-pair
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Das Au-pair beantragt das Aufenthaltsrecht
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Nach Erhalt des Aufenthaltsrechts reist das
Au-pair ein.
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Die Au-pair Vermittlung Heike Hambloch steht
der Gastfamilie und dem Au-pair während des gesamten Au-pair
Aufenthaltes mit Rat und Tat zur Seite.
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