Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einleitung

Die Au-Pair Vermittlung Heike Hambloch hat zum Ziel, deutsche Familien mit jungen Menschen aus dem Ausland zur Begründung eines Au-pair Verhältnis in Kontakt zu bringen.

Partneragenturen im Ausland beraten und prüfen Bewerberinnen, die bei Ihnen als Familienmitglied leben könnten. Dazu werden auch Referenzen, Gesundheitsatteste und Zeugnisse über Sprachkenntnisse angefordert.

Ihnen, der Gastfamilie, stelle ich ausführliche Bewerbungsunterlagen des Au-Pairs und meine langjährige Erfahrung zur Verfügung, außerdem Informationen über Versicherungen, Visummodalitäten, eine Telefonkontaktliste für Ihr Au-pair, sowie die Betreuung während des gesamten Aufenthalts.

Diese Gebührenaufstellung ist Teil der Vertragsbedingungen zwischen der Gastfamilie und der Au-pair Vermittlung.

A. Vermittlungsgebühr (alle Preisangaben inkl. ges. MwSt.)

Wenn Sie sich entschlossen haben, mich mit der Vermittlung eines Au-Pairs zu beauftragen, füllen Sie das entsprechende Auftragsformular aus und schicken die Unterlagen vollständig und unterschrieben an die Agentur zurück.

Nachdem Sie von mir einen Vermittlungsvorschlag bekommen haben, den Sie annehmen möchten, senden Sie bitte den von mir geschickten Au-Pair-Vertrag zwischen Ihnen und dem Au-pair unterschrieben an die Agentur zurück.

Die Vermittlungsgebühr beträgt bei einem Aufenthalt des Au-pairs ab 10 Monaten 420,- EURO, zahlbar nach dem Sie den Au-Pair-Vertrag unterschrieben haben.

Sollte ich mehrere Kalendertage nach Absendung des Au-Pair Vertrags diesen nicht unterschrieben zurückerhalten, gehe ich davon aus, dass kein Interesse mehr an dieser Bewerberin besteht. Ich werde sie dann an eine andere Gastfamilie vermitteln.

Die geschuldete Dienstleistung der Vermittlung ist mit der Unterzeichnung des Au-Pair-Vertrags von beiden Seiten erbracht.

B. Kürzere Au-Pair-Aufenthalte

Die Möglichkeit besteht, ein Au-Pair für kürzer als 10 Monate aufzunehmen. Aufenthalte von weniger als 6 Monaten sind, ausgenommen bei Au-Pairs, welche die Familien wechseln müssen, nicht möglich. Für den kürzest möglichen Au-Pair-Aufenthalt beläuft sich die Vermittlungsgebühr auf 300,- EURO. Für jeden weiteren begonnenen Monat steigen dann die Gebühren um monatlich 30,- EURO, bis zum Höchstbetrag von 420,- EURO für 10-12 Monate.

C. Vorzeitige Auflösung des Au-Pair-Vertrags

Das Au-Pair-Verhältnis kann nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Alle Vertragsbedingungen gelten in dieser Zeit zum Schutz von Au-Pair und Gastfamilie weiter.

Verhält sich die Gastfamilie vertragsgemäß und wird der Au-Pair-Vertrag

  • in den ersten sechs Wochen gekündigt, biete ich eine kostenlose Neuvermittlung.
  • bis zur sechzehnten Woche gekündigt, besteht das Angebot ein neues Au-Pair zu einer reduzierten Gebühr von 250,- Euro vermittelt zu bekommen.
  • bis zum sechsten Monat gekündigt, besteht das Angebot, ein neues Au-Pair zu einer reduzierten Gebühr von 320,- Euro vermittelt zu bekommen.

Es kann kein nahtloser Übergang von einem Au-Pair auf das Nächste zugesagt werden. Werde ich nicht mit der Vermittlung eines Au-Pairs als Ersatz beauftragt, wird keine Gebühr erstattet.

D. Was ist Ihre Empfehlung wert?

Findet durch Ihre Empfehlung ein weiteres Au-Pair eine Gastfamilie, für die ich bisher noch nicht tätig war, ermäßigt sich die Vermittlungsgebühr bei Ihrem nächsten Auftrag um 15,- EURO. Auf dem „Auftrag zur Vermittlung„ der neuen Gastfamilie müssen Sie dazu als Fürsprecher genannt sein.